
Auszahlungen abgeschlossen
Spätfröste im April vergangenen Jahres hatten in Baden-Württemberg große Schäden an Kulturen hinterlassen. In den vergangenen Wochen wurde nun die EU-Frostbeihilfen an betroffene und berechtigte Betriebe ausbezahlt.
von Ministerium Ländlicher Raum erschienen am 24.04.2025Spätfröste im April 2024 hatten in Ost- und Süddeutschland zu erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau geführt. In Baden-Württemberg waren die Frostschäden im Hauptobstbaugebiet Bodensee in der Fläche vergleichsweise gering. Demgegenüber waren der Obst- und Weinbau in Nord- und Südbaden und im Unterland, Main-Tauber und Remstal stark betroffen.
Die größten Schäden wurden aus dem Ortenaukreis und dem Landkreis Heilbronn, Rems-Murr-Kreis und dem Landkreis Ludwigsburg gemeldet, was sich auch in der Anzahl der gestellten Anträge auf Frostbeihilfe widerspiegelt, wie das Ministerium Ländlicher Raum meldet.
In Baden-Württemberg summierten sich die geprüften ‚Bereinigten Schäden‘ nach der Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024 (ArarFrostBeih2024V) auf Grundlage von 545 eingereichten zuwendungsfähigen Anträgen auf insgesamt rund 24 Mio. Euro.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) berechnete auf der Grundlage der von den Ländern gemeldeten Schadensummen einen bundesweit anzuwendenden Entschädigungssatz von knapp 37 % für die beantragten Frostschäden. Daraufhin bewilligten die Unteren Landwirtschaftsbehörden die Frostbeihilfen und führten die nach EU-Recht erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Auszahlung der EU-Frostbeihilfen startete in Baden-Württemberg am 2. April und wurde am 17. April abgeschlossen, sodass die Auszahlungen an die Antragsteller in Kürze erfolgen.
Insgesamt kamen in Baden-Württemberg Beihilfen in Höhe von rund acht Millionen Euro an die geschädigten Obst- und Weinbauunternehmen zur Auszahlung.
Land unterstützt Ertragsversicherungen
„Die EU-Frostbeihilfe ist für die berührten Betriebe, die erhebliche Ertragsverluste erlitten, eine elementar wichtige Unterstützung, weil sie wirtschaftliche Schäden abmildert und damit die wirtschaftliche Existenz sowie den Fortbestand der Unternehmen sichert. Daher ist es gut und wichtig, dass die betroffenen Betriebe die Frostbeihilfen jetzt ausbezahlt bekommen. Insbesondere die Weinbranche braucht derzeit auf allen Ebenen Unterstützung, denn die wirtschaftliche Situation ist für die meisten Weinerzeuger aktuell sehr angespannt. Trotz der gewährten EU-Hilfen rate ich den landwirtschaftlichen Betrieben, sich vor den Folgen zunehmender witterungsbedingte Extremereignisse zu schützen und eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. Das Land unterstützt bereits seit 2020 über das Programm Ertragsversicherung Obst- und Weinbau den Abschluss von Versicherungen gegen Frost, Sturm und/oder Starkregen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, zum Abschluss der Auszahlungen.
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