
Gemeinsam für die Profilierung des Weinbaugebiets Württemberg
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Weinbauverbands Württemberg fand am 28. April im großen Festsaal der LVWO Weinsberg statt. Weinbaupräsident Dietrich Rembold begrüßte unter den Teilnehmern auch den Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, sowie den Präsidenten des Deutschen Weinbauverbandes, Klaus Schneider.
von Redaktion Quelle WVW erschienen am 05.05.2025In seiner ersten Rede auf einer Mitgliederversammlung informierte Weinbaupräsident Rembold über aktuelle Entwicklungen in der Weinwirtschaft, über die Beantragung eines Forschungsvorhabens zur Profilierung des Weinbaugebiets Württemberg und ordnete aktuelle politische Diskussionen ein. Der Weinbauverband Württemberg hat aktuell einen Förderantrag für ein EIP-Vorhaben (Europäische Innovationspartnerschaft) eingereicht – mit dem Ziel, die g. U. Württemberg zukunftsfähig zu profilieren.
Im Fokus steht ein umfassender Ansatz, der die Aspekte Nachhaltigkeit, Regionalität sowie eine oder mehrere Leitrebsorten in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist die Entwicklung eines weinbaulichen Leitbilds auf Grundlage einer detaillierten Marktanalyse, sensorischen Produktbewertung und gezielten Kundensegmentierung. Darauf aufbauend sollen Qualitätsrichtlinien für die Praxis abgeleitet und durch ein KI-basiertes Tool eine einheitliche Markenstrategie betriebsnah umgesetzt werden. Das Projekt wird von allen relevanten Akteuren der württembergischen Weinwirtschaft getragen – aus Sicht des Weinbauverbands ein starkes Signal für die Zukunft.
Drischenverordnung ab 2026
Weinbaupräsident Rembold begrüßte die Ankündigung von Minister Hauk MdL, dass eine neue Landesregelung zur „Drischenverordnung“ ab 2026 für klare Zuständigkeiten bei der Rodung und Pflege aufgelassener Weinberge sorgen soll. Während die Landesregierung im Rahmen des „Sofortprogramms Weinbau“ bereits zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet hat, betonte der Präsident des Deutschen Weinbauverbands, Klaus Schneider, erneut die Notwendigkeit, die geplante deutschlandweite Rotationsbrache mit ausreichenden Mitteln je Hektar zu fördern. Eine Einführung der Förderung noch für das laufende Vegetationsjahr schlossen alle Beteiligten aus.
Bei der Einordnung des Koalitionsvertrags bleibt ein weiteres zentrales Anliegen des Weinbauverbands der Umgang mit dem gesetzlichen Mindestlohn im Bereich der Saisonarbeit. Hier fordert die Branche einen realitätsnahen Sonderweg für die Landwirtschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Erzeugnisse – insbesondere im handarbeitsintensiven Weinbau – zu sichern.
Rembold ging in seiner Rede auch auf die Weiterentwicklung des Verbands ein: „Wir werden in den kommenden Monaten prüfen, ob wir mit der aktuellen Ausrichtung unserer Verbandsstrukturen und den Anforderungen an unser über das Maß hinaus engagiertes Ehrenamt noch richtig aufgestellt sind. Wir streben deshalb auch enge Kooperationen mit anderen Organisationen und Verbänden an.“
Der Weintourismus soll als weiteres wirtschaftliches Standbein der Betriebe künftig stärker gefördert werden. In einem Impulsvortrag stellte Sonja Kocher (Projektstelle Weinwege Württemberg) Möglichkeiten vor, wie Winzer bereits heute touristische Angebote entwickeln können. Mit Unterstützung des Landes soll der Önotourismus in den kommenden zwei Jahren weiter ausgebaut werden. Der Bedarf liegt, so Kocher, klar auf der Hand: Immerhin bewerten über 90 % der deutschen Bevölkerung Baden-Württemberg als sehr geeignet für Urlaubsaktivitäten rund um Wein und Winzer.
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