
Asiatische Hornisse gilt offiziell als „weit verbreitet“
Die Umstufung durch das Bundesumweltministerium ändert das bisherige Management der invasiven Art: Nester müssen nicht mehr automatisch entfernt werden, künftig zählt der Einzelfall.
von Redaktion Quelle Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie erschienen am 20.05.2025Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde vom Bundesumweltministerium (BMUV) als „weit verbreitet“ eingestuft. Grundlage ist Artikel 18 der EU-Verordnung 1143/2014. Mit dieser Entscheidung unterliegt die Art ab sofort dem Management nach Artikel 19 – eine pauschale Beseitigung gemeldeter Nester entfällt. Stattdessen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die Unteren Naturschutzbehörden, wie das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitteilt. Dabei werden Risiken, Umweltwirkungen und Kosten abgewogen.
Trotz intensiver Bekämpfung, allein 2024 wurden in Hessen 250 Nester entfernt, schreitet die Ausbreitung voran. „Trotz der Beseitigung der in Hessen gemeldeten Nester konnte die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse nicht eingedämmt werden“, sagt Katharina Albert vom HLNUG. Die Kosten der Maßnahmen beliefen sich auf über 80.000 Euro.
In mehreren Bundesländern, darunter Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, NRW und das Saarland, gilt die Art bereits als etabliert. Neue Managementempfehlungen und Maßnahmenblätter stellt das HLNUG auf seiner Website bereit: hlnug.de/invasive-arten.
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgerufen, Sichtungen der Asiatischen Hornisse über das Meldeportal des HLNUG zu dokumentieren: www.hlnug.de/hornisse. Ziel bleibt es, die Verbreitung genau zu verfolgen und die Auswirkungen auf heimische Ökosysteme zu bewerten.
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