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Rebschutzhinweis Nr. 7 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Auch wenn mit den kühleren Temperaturen zum Wochenbeginn das Wachstum gebremst wurde, sind nun in den meisten Rebanlagen zwischen 6 und 8 Blätter entfaltet. In frostgeschädigten Anlagen sind inzwischen 2 bis 5 Blätter abgespreizt.

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Bis zum Wochenende steigen die Temperaturen wieder auf sommerliche Werte an, weiterhin ist jedoch keine beständige Hochdruckwetterlage in Sicht. Immer wieder kann es zu Schauern und Gewittern kommen. Mit dem feucht-warmen „Wachswetter“ wird die Trieblängenentwicklung in den Rebanlagen nun rasch weitergehen. Somit neigt sich in frostfreien Anlagen der Zeitraum für notwendige Ausbrecharbeiten so langsam dem Ende zu und erste Heftarbeiten stehen demnächst an.

In bisher unbehandelten Anlagen wird ein Behandlungstermin vor evtl. gewittrigen Niederschlägen, spätestens jedoch bis Mitte kommender Woche empfohlen. Ansonsten beträgt der Spritzabstand je nach Zuwachs 10-12 Tage.

Peronospora
Seit Montag sind verbreitet Niederschlagsmengen im Bereich von 10-20 L/m² zu verzeichnen. Nur wo die Niederschläge kompakt und in stärkerer Intensität gefallen sind, könnte die Primär- bzw. Bodeninfektion erfolgreich gewesen sein.


Vielfach sind die Niederschläge jedoch nur langsam gefallen, weshalb eine Primärinfektion in diesen Gebieten dann nur schwer möglich sein dürfte. Die Niederschläge haben die Böden aber erneut durchfeuchtet und mit Sicherheit zur Keimung der Wintersporen geführt. Da es bei der gemeldeten
Süd-West-Wetterlage schnell zu Gewittern kommen kann, muss dann auch mit neuen, stärkeren Bodeninfektionen gerechnet werden.

Bei Behandlung vor angekündigten Gewitterniederschlägen genügt grundsätzlich ein Kontaktpräparat wie z.B. Polyram WG, Dithane NeoTec, Delan WG oder Folpan 80 WDG. Bei Behandlungen nach stärkeren Regenfällen und im Hinblick auf die zu erwartenden Zuwächse kann in wüchsigen (frostfreien) Anlagen der Zusatz von Veriphos (phosphorige Säure) sinnvoll sein.

Oidium
Im Moment ist von einem mittleren Infektionsrisiko auszugehen, das laut dem Prognosesystem Vitimeteo in den nächsten Tagen anhalten wird. Teilweise wurden bereits in der Vorwoche erste Zeigertriebe in Anlagen mit Vorjahresbefall gefunden. Neben dem Auftreten von Zeigertrieben ist der Vorjahresball (auch in der näheren Umgebung), die Empfindlichkeit der Sorten und ob alle Gescheine sichtbar sind, entscheidend für die Mittelwahl bei einer anstehenden Behandlung.

Für Lagen ohne Vorjahresbefall, in denen überwiegend unempfindliche Rebsorten (alle Burgundersorten und Riesling) stehen, ist nach wie vor der Einsatz von Netzschwefel (je nach Präparat 3,6 - 5,0 kg/ha) ausreichend. Nur in Anlagen mit Vorjahresbefall oder stark gefährdeten Weinbergen wird der Einsatz eines organischen Fungizides wie z.B. Talendo, Vivando oder Dynali empfohlen.

Pockenmilben / Kräuselmilben
Die Symptome der Pockenmilben zeigen sich in vielen Rebanlagen, Kräuselmilben sind hauptsächlich in Junganlagen zu finden. Rebflächen mit stärkerem Befall sind für eine Austriebspritzung im kommenden Frühjahr vorzumerken. Bei anstehenden Oidiumbehandlungen mit Netzschwefelpräparaten, bei denen höhere Aufwandmengen zugelassen sind (z.B. „Netzschwefel Stulln“ oder „Netzschwefelit WG“ mit 5 kg/ha), kann die gute Nebenwirkung gegen Schadmilben, ausgenutzt werden.

Die nachhaltigste und preisgünstigste Lösung ist eine Ansiedlung von Raubmilben und deren Schonung durch eine entsprechende Spritzfolge.

Chlorose
Erste Symptome von Chlorose waren am vergangenen Wochenende bereits erkennbar, mit dem nun einsetzenden Wachstumsschub wird die „Gelbsucht“ in kritischen Lagen möglicherweise noch stärker in Erscheinung treten. In bekannten Chloroseweinbergen kann mit einem eisenchelathaltigen Blattdünger (z. B. Fetrilon 13%, Folizin DP, Wuxal Eisen plus, LibrelEisen) gearbeitet werden. Bezüglich der Mischbarkeit (v.a. mit Phosphoriger Säure) sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen beachten.

Weinbauliche Arbeiten
Sowohl das Stammputzen als auch die Ausbrecharbeiten zur Entfernung der Doppel- und Kümmertriebe sollten nun schnellstmöglich zum Abschluss gebracht werden. Das Entfernen der Stockausschläge/Bodentriebe gilt als wichtige phytosanitäre Maßnahme zur Vermeidung von Bodeninfektionen durch Peronospora.

In frostgeschädigten Anlagen kann inzwischen der Gescheinsansatz der Beiaugenaustriebe bewertet werden. Es zeigen sich große Unterschiede bei den einzelnen Sorten und je nach Stand der Entwicklung beim Frostereignis. Bei nun anstehenden Ausbrecharbeiten muss das Hauptaugenmerk auf denKopfbereich gelegt werden, da dieser beim zusätzlichen Biegen von Frostruten besonders zu Verdichtungen neigt. Hier ist konsequentes Ausbrechen erforderlich, um das Wachstum für potentielles Zielholz beim nächsten Rebschnitt zu gewährleisten. Zur Auflockerung können ebenso gescheinslose Triebe an den Fruchtruten entfernt werden, im Gesamten sollte auf ein ausgeglichenes Wuchsbild geachtet werden.

Mittelinformationen

  • Glyphosate: Bei Glyphosat-haltigen Herbiziden wurde die Anwendungsauflage NG 351 durch die neue Auflage NG 352 ersetzt. Der Abstand zweier Behandlungen mit diesem Wirkstoff betrug nach der alten Auflage 90 Tage - jetzt 40 Tage. Zusätzlich darf entsprechend der neuen Auflage die Summe zweier Behandlungen den Wirkstoffaufwand von 2,9 kg Glyphosat/ha nicht überschreiten. Bei regelgerechter Anwendung im Unterstockbereich wird dieser Wert wegen des verringerten Flächenumfangs deutlich unterschritten.
  • Basta: Die Zulassung des Nachfolgeproduktes Basta SL 150 wird aller Voraussicht nach nicht rechtzeitig zu Beginn der Saison 2017 vorliegen. Die Abverkaufsfrist für den Handel endet am 30.06.2016, ein Aufbrauch ist bis 30.06.2017 möglich.


Berechnung der Mittelmenge
Bei der anstehenden Behandlung wird in wüchsigen Anlagen der 1 bis 1,5-fache Basisaufwand ausreichend. In frostgeschädigten Anlagen genügt in aller Regel weiterhin der Basisaufwand.

Sonstige Hinweise

  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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