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ARBEITSKALENDER WEINBAU

Den Rebschnitt planen

TIPPS FÜR DIE ARBEITEN IM DEZEMBER
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Ab 2016 tritt das neue Pflanzrechtsystem in Kraft (siehe Seite 10 in diesem Heft). Bei den Übertragungsmöglichkeiten außerhalb des Rebenaufbauplanes muss berücksichtigt werden, dass die weinrechtliche Seite noch nicht geklärt ist. Bei einer Pflanzrechtübertragung auf Flächen in den sogenannten "Speckgürtel" handelt es sich bei deren Erzeugnissen nach heutigem Stand zunächst um Weine ohne Herkunftsangabe. Diese können nur unter der Bezeichnung "Deutscher Wein" vermarktet werden. Die Regelungen zur Aufnahme dieser angrenzenden Flächen in das bestimmte Anbaugebiet Württemberg sind zeitlich noch nicht absehbar.
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