BEWUCHSREGULIERUNG IM WEINBAU
Wie viel Begrünung darfs sein?
Die Begrünungsfrage ist abhängig von der Rebfläche. Ist sie befahrbar oder eine reine Handarbeitslage? Wie erfolgt die Bewuchsregulierung in der Gasse, wie unter den Rebstöcken? Sind Herbizide zur Regulierung des Bewuchses grundsätzlich „böse“? Und was wird aus dem Wirkstoff Glyphosat? Fragen über Fragen. Lothar Neumann versucht sich an Antworten.
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Rebanlagen, die über ausreichenden Wuchs verfügen, können über Jahre als Dauerbegrünung belassen werden. Anlagen, die beginnende oder bereits sichtbare Wuchsprobleme zeigen, können durchaus in jeder zweiten Gasse sanft bearbeitet werden. Mittlerweile gibt es zum Beispiel Rollhacken, durch die der Boden in der Rebgasse nur leicht bewegt und gestört wird und dennoch die Rebgasse als Fahrbahn tragfähig und eben erhalten bleibt. Anders sieht es in terrassierten Handarbeitslagen aus. Eine komplette Offenhaltung des Bodens ist extrem arbeitsintensiv und wird heute mit Ausnahme im Hobbybereich kaum noch praktiziert. Unter den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es kaum möglich, Handarbeitslagen ohne Herbizideinsatz zu bewirtschaften....
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