GESCHÜTZTE HERKUNFTSANGABEN
Es muss sich etwas ändern!
Seit 2009 gilt auch für den Weinbau in Europa das System der geschützten Herkunftsbezeichnungen. Im Gegensatz zu Schwäbischen Spätzle oder Nürnberger Rostbratwürsten sucht man die blauen und roten EU-Siegel auf Weinflaschen bislang jedoch meist vergebens.
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Bereits seit 1. August 2009 gilt in der Europäischen Union eine einheitliche Qualitätsnomenklatur, die sich am romanischen System der Herkunft orientiert. In Deutschland wurde die Umsetzung des Systems der geschützten Herkunftsangaben, aufgrund einer weiterhin möglichen begrifflichen Verwendung von Anbaugebiet und traditionellen Weinbegriffen, bisher weitgehend ignoriert. Hat im alten System der Staat die Weinproduktion bis ins letzte Detail regeln können, sind im Qualitätssystem der geschützten Herkunftsangaben die Erzeuger verantwortlich.
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