Syngenta Agro GmbH
NOTFALLZULASSUNG VON KARATE ZEON GEGEN KIRSCHESSIGFLIEGE
WWW.SYNGENTA.DE | Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Notfallsituationen eine Zulassung für das Produkt Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) gegen Kirschessigfliege in Reben erteilt.
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Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juli bis 11. November 2017 erteilt. Karate Zeon kann in Tafel- und Keltertrauben in der Traubenzone eingesetzt werden. Die unter bestimmten Bedingungen erforderliche Driftreduktion von 95 Prozent wurde durch die neue Injektorhohlkegeldüse ITR 80-01 C möglich, die von den Firmen Lechler und Syngenta gemeinsam entwickelt wurde. Unterwuchs muss nicht gemulcht werden, da das Pflanzenschutzmittel als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft ist. Die kurze Wartezeit von sieben Tagen ermöglicht dem Winzer eine hohe Leseflexibiltät, so das Unternehmen.
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