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Spezial Rebschutz

Tipps für den Umgang

Bei Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln müssen Anwender eine Reihe von Vorschriften beachten. Viele der in Deutschland zugelassenen Mittel sind als gefährliche Stoffe eingestuft und fallen damit unter die Regelungen der Gefahrstoffverordnung.
Veröffentlicht am
Lothar Neumann
Der Transport von Pflanzenschutzmitteln unterliegt den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Für kleine Mengen gelten allerdings Ausnahmen, sodass in der Regel bei Fahrten vom Händler zum eigenen Betrieb oder vom Betrieb zum Einsatzort diese Bestimmungen nicht zutreffen. Wenn möglich, sollte beim Kauf der Mitteln der Lieferservice des Händlers genutzt werden. Transportiert der Käufer selbst, muss er Regeln beachten: Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ordnungsgemäß verschlossenen Originalcontainern mit unversehrtem, gut lesbarem Etikett transportiert werden.
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