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Am 14. März 2021 finden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen statt. Durch die Pandemie bedingt haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für die Briefwahl entschieden. Zum Schluss jedoch kommt es auf jede Stimme an.
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Im Vorfeld hat der Vorstand des Weinbauverbands einen Maßnahmenplan zum Erhalt der Kulturlandschaft und zur Stärkung des Weinbaus in Württemberg erarbeitet und in Gesprächen mit den Landtagsfraktionen vorgestellt. Mehr dazu auf Seite 8. Neben den Landtagswahlen im März findet am 26. September 2021 die Bundestagswahl statt. Bis dorthin stehen noch einige den Weinbau betreffende Entscheidungen an, wie zum Beispiel die Weinverordnung. Diese soll am 26. März verabschiedet werden. Sehr viel Raum nehmen derzeit die GAP-Verhandlungen 2021 bis 2027 ein. Die Förderung soll zukünftig abhängig von der Erfüllung von Umweltauflagen sein. Das EUParlament fordert, dass 30 Prozent der Fördermittel an Umweltauflagen gebunden sein sollen, der EUAgrarrat spricht sich für 20 Prozent aus. Als „Hammer“ kann der Entwurf des neuen Insektenschutzgesetzes gesehen werden. Er beinhaltet das Verbot bestimmter Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten. Wenn das Gesetz in seiner ursprünglichen Form verabschiedet wird, bedeutet dies das Aus für den Weinbau in unserem Bundesland. Allein der Stromberg würde dieser Maßnahme komplett zum Opfer fallen. Der Kaiserstuhl im Badischen Bereich mit 8000 ha wäre zu 100 Prozent gefährdet. Haben Sie den Mut, die Probleme, die die Weinwirtschaft betreffen, im Wahlkampf anzusprechen und machen Sie von Ihrem Wahlrecht regen Gebrauch, dadurch stärken Sie der Demokratie den Rücken.
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