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NATURSCHUTZGEBIETE IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Pflanzenschutz-Verbot ab Januar 2022

Ab 1. Januar 2022 gilt für alle landwirtschaftlichen Betriebe in baden-württembergischen Naturschutzgebieten ein Anwendungsverbot von Pflazenschutzmitteln und Bioziden.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Auf der Grundlage des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ und dem im Dezember 2019 mit den Verbänden des Naturschutz- und des Landwirtschaftsbereichs einvernehmlich erarbeiteten Eckpunktepapiers wurde im Sommer 2020 das Biodiversitätsstärkungsgesetz im Landtag BW beschlossen, das mit der Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg künftig den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten (NSG) verbietet.
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