STOFFSTROMBILANZ AB 2023
Weitere Betriebe betroffen
Die "Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen" - kurz: Stoffstrombilanzverordnung, erfordert seit dem 1. Januar 2018 eine transparente Darstellung der Stoffströme bzw. Nährstoffflüsse "in den" und "aus dem" landwirtschaftlichen Betrieb. Nun sind weitere Betriebe von der Verordnung betroffen.
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Zur guten fachlichen Praxis gehort insbesondere, dass ein nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nahrstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb sichergestellt ist und hierbei Nahrstoffverluste in die Umwelt so weit wie moglich vermieden werden. Wer ist betroffen? Die Stoffstrombilanzverordnung sieht eine zweistufige Einfuhrung vor, deshalb wurde ab dem 1. Januar 2023 der Geltungsbereich deutlich erweitert.
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