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Baden-Württemberg

Gemeinsamer Antrag 2023: Korrekturmöglichkeiten bis 30. September nutzen

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) empfiehlt: Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA abrufen und gegebenenfalls im Antrag korrigieren.

 

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Das MLR bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die aktuellen Prüfergebnisse in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und gegebenenfalls zu bearbeiten. Die Prüfergebnisse sind in FIONA über „Prüfen & Fehlerprotokoll“ im Navigationsbaum als Fehler- oder Hinweismeldungen abrufbar. Zur Unterstützung stellt das MLR  für die Bearbeitung der Fehler und Hinweise ein Infoblatt bereit.

Eine entsprechende Korrektur der Fehler und Hinweise durch eine Änderung der Antragsdaten sowie der Größe von fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen kann bis einschließlich 30. September 2023 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2023 zurückzunehmen.

Wie können Änderungen vorgenommen werden?

Unabhängig davon gilt: Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so dass sie nicht mehr mit den Angaben im Gemeinsamen Antrag übereinstimmen, teilen Sie diese Änderungen unverzüglich über FIONA mit. Wenn im Einzelfall eine Rücknahme über FIONA nicht möglich ist, teilen Sie die Rücknahme unverzüglich der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich oder per E-Mail mit eingescanntem Originalschreiben einschließlich Unterschrift mit. Damit die vorgenommenen Änderungen/Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, muss der Antrag nach jeder Änderung erneut eingereicht werden!

Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Rücknahmen (von Antragsteilen und Flächen des Gemeinsamen Antrags) jedoch nicht mehr möglich sind, wenn die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Die vom Verstoß betroffenen Teile des Antrags können dann nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Bitte beachten Sie die weiteren Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags in Kapitel XIV der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2023.

Neue Auswertungen stehen zur Verfügung

FIONA 2023 bietet zehn hilfreiche Auswertungen zu unterschiedlichen Maßnahmen an. Wir empfehlen diese im Navigationsbaum unter „Auswertungen“ aufzurufen.

Hilfe bei fachlichen und technischen Fragen

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter.

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo - Do: 7:00 bis 16:30 Uhr, Fr: 7:00 bis 13:00 Uhr.

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