Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Baden-Württemberg

Amtliche Qualitätsweinprüfung geht online

Seit dem 1. Oktober 2023 können mit dem neuen „Weinbauportal BW“ auch online die Anträge auf Zuteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätswein g.U., Sekt b.A, Qualitätsperlwein b.A. oder Qualitätslikörwein b.A. gestellt werden.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Das neue „Weinbauportal BW“ ist seit dem 1. Oktober 2023 online.
Das neue „Weinbauportal BW“ ist seit dem 1. Oktober 2023 online.Rebe & Wein
Artikel teilen:

Außerdem können folgende Meldungen betreffend der Gemeinschaftlichen Weinbaukartei über das Weinbauportal BW zum entsprechenden Zeitpunkt übermittelt werden:

  • Bestandsmeldung,                                                           
  • Ernte- und Erzeugungsmeldung,
  • Meldung önologischer Verfahren,
  • Weinerzeugungsmeldung.                                  

Mit dem Start des Weinbauportals BW wird ein weiterer Meilenstein im Digitalisierungsprozess der Landwirtschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg genommen. Die Verwaltungsleistungen sowie die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung sollen somit nutzerfreundlicher werden.

Voraussetzung für die Registrierung: Unternehmensnummer

Die Voraussetzung für die Registrierung im neuen „Weinbauportal BW“ ist das Vorhandensein einer sogenannten „Unternehmensnummer“ (UD-Nr.). Betriebe, die noch keine UD-Nr. besitzen, können diese beim zuständigen Landratsamt, Fachbereich Landwirtschaft, beantragen. Diese UD-Nr. wird unter anderem beispielsweise für die Antragstellung von Fördermaßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags benötigt.

Ebenfalls wurde für die Labore, welche zur Erstellung der Untersuchungsbefunde für Qualitätswein g.U. aus den bestimmten Anbaugebieten Baden beziehungsweise Württemberg berechtigt sind, ein Zugang zum Weinbauportal realisiert. Da für die zugelassenen Labore eine alternative Verfahrensweise zur Anmeldung auf dem Portal angeboten wird, muss hier keine UD-Nr. beantragt beziehungsweise vorliegen.

Hilfestellung bei der Nutzung des Weinbauportals und einen ersten Einblick bietet ein Tutorial („Erklärvideo“), welches in Zusammenarbeit zwischen der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) und dem Staatlichen Weinbauinstitut Versuchs- und Forschungsanstalt für Weinbau und Weinbehandlung Freiburg (WBI) erstellt wurde. Dieses Tutorial finden Sie auf der Internetseite der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt Weinsberg unter https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/QWSP+_+WB-Kartei sowie auf dem YouTube-Kanal der LVWO.

Das „Weinbauportal BW“ wurde in Kooperation mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und der LVWO Weinsberg sowie WBI Freiburg entwickelt.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren