Weinbestände in Baden-Württemberg 2023
In der Weinbestandserhebung werden jährlich zum Ende eines jeden Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) die gelagerten Weinbestände bei den erzeugenden Betrieben und im Handel erfasst. Hierzu gehören Weinbaubetriebe und Winzergenossenschaften sowie im Bereich Handel sowohl Groß- als auch Weinhandelsbetriebe.
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Berücksichtigt werden die Unternehmen, die zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mindestens100 Hektolitern (hl, 1 hl = 100 Liter) verfügen.
Die erzeugenden Betriebe und der Handel melden ihre Weinbestände an die mit der Führung der Weinbaukartei im Land betrauten Stellen:
- Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg für das Anbaugebiet Württemberg
- Staatliches Weinbauinstitut Freiburg für das Anbaugebiet Baden
Die statistische Aufbereitung erfolgt im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 401/2010 vom 7. Mai 2010 werden die Weine folgendermaßen untergliedert:
EU-Bezeichnungsrecht | entspricht |
Wein mit g.U. | Prädikatswein (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeeren-auslese, Eiswein) |
Wein mit g.U. | Qualitätswein und Qualitätswein b.A. |
Wein mit g.g.A. | Landwein |
Rebsortenwein ohne g.U./g.g.A. | Deutscher Wein mit Rebsorte und/oder Jahrgang |
Wein ohne g.U./g.g.A. | Deutscher Wein ohne Rebsorte und ohne Jahrgang |
Weinbestände in Baden-Württemberg 2023
Eine Liste mit den Beständen finden Sie im Anhang. Sie ist in folgende Bereiche unterteilt:
- Entwicklung der Bestände an Wein und Traubenmost in Baden-Württemberg seit 2019
- Bestand an Wein 2023 in Baden-Württemberg nach Betriebsart, Kategorien des Bezeichnungsschutzes und Weinarten
- Bestand an Wein und Traubenmost 2023 in Baden-Württemberg nach Betriebsart, Herkunft und Weinarten
- Bestand an Schaumwein 2023 in Baden-Württemberg nach Herkunft und Betriebsart
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