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Franken | Rodung Frostflächen

Frostgeschädigte Flächen roden – Antragstellung ab sofort

In Reaktion auf die starken Frostereignisse in den Nächten vom 22. und 23. April 2024 wird den Winzern eine vorzeitige Rodung von stark geschädigten Weinbergen ermöglicht. Eine Antragsstellung auf Förderung (WBA) im Förderjahr 2025 wird dadurch nicht gefährdet.

von Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau erschienen am 07.06.2024
In Bayern wird den Winzern nun ermöglicht, die vom Frost im April geschädigten Flächen zu roden. © Natalie Krampfl
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Die Rodung darf ausschließlich für Flächen beantragt werden, die von den aktuellen Frostschäden betroffen sind. Für die beantragten Flächen kann im Programm WBA, nach Antragseröffnung, ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Die Anträge auf Rodung von frostgeschädigten Flächen müssen unter Verwendung des aktuellen Formblatts („Antrag auf Rodung von Flächen vor Antragstellung im Jahr 2024“) spätestens bis zum 31. August 2024 bei der LWG eingereicht werden.

Antragstellung ab sofort möglich

Die Antragstellung ist ab sofort möglich, alle eingereichten Anträge auf Rodung werden zu 100 % und zeitnah vor Ort kontrolliert. Sofern sich bei der Vorortkontrolle keine Beanstandungen ergeben, bekommt der Antragsteller umgehend die Genehmigung zur endgültigen Rodung.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Antrag auf Rodung bereits verbindlich für Umstrukturierung (Änderung des Zeilenabstandes) oder für Sortenumstellung entscheiden müssen. Eine Änderung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich. Anträge auf Rodung können nur für Weinberge gestellt werden, die bis 31.05.2025 gepflanzt werden! Die Maßnahme Tropfbewässerung kann zusätzlich mit beantragt werden.

Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter (Merkblätter und Formulare):https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-zur-staerkung-desweinbaus-teil-a/index.html

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die LWG unter der 0931/9801-3521 (Peter Wolter) oder -3520 (Florian Troll) oder -3522 (Inge Schömig) zur Verfügung.

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