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Württemberg | Entlastungsallianz

Pheromonförderverfahren bleibt Thema

Bereits Mitte 2023 haben die Landesregierung, die Kommunalen Landesverbände sowie Wirtschafts- und Finanzverbände eine Entlastungsallianz für Baden-Württemberg vereinbart. Sie beschlossen dabei unter anderem ein Arbeitsformat zum Abbau bürokratischer Belastungen.

von Weinbauverband Württemberg erschienen am 14.06.2024
Gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) hat der Weinbauverband Württemberg zuletzt einen Vorschlag zur Entbürokratisierung des Antragsverfahrens der Pheromonförderung eingebracht. © Natalie Krampfl
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Gemeinsam mit dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) hat der Weinbauverband Württemberg zuletzt einen Vorschlag zur Entbürokratisierung des Antragsverfahrens der Pheromonförderung eingebracht. Es steht dabei außer Frage, dass das Förderprogramm für Pheromonverfahren im Weinbau ausdrücklich begrüßt wird und deshalb auf rund 18.000 Hektar Rebfläche in Baden-Württemberg Anwendung findet. Durch das Verfahren wird seit Jahren der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln signifikant reduziert.

Die Verbände kritisieren aktuell, neben der verspäteten Auszahlung, zwei wesentliche Probleme bei der Abwicklung:

  • Beantragung: Mit dem Ziel der Digitalisierung wurde die Antragstellung im vergangenen Jahr vollständig über FIONA abgewickelt. Die Verbände kritisieren die nicht praktikable Systematik, da aufgrund der jährlichen Veränderungen der Flächen (hier unter anderem Brache und Rodung) die Schläge auf zahlreichen Flächen angepasst werden müssen und der Antragsteller entsprechend teilweise die Schläge für mehrere hunderte Hektar Rebfläche anpassen muss. Der Zeitaufwand ist nicht darstellbar. Es wäre demnach denkbar, zukünftig die einzelbetriebliche Beantragung im Gemeinsamen Antrag zu ermöglichen. Anhand einer automatischen Datenübernahme der beantragten Flächen in die Pheromongemeinschaft könnten den Verantwortlichen und auch der Verwaltung zahlreiche Fehlerkontrollen und Zusatzarbeiten erspart bleiben.
  • Ausbringung: Die Ausbringung der Dispenser erfolgte in der Vergangenheit durch Freiwillige, Schüler oder Freunde der Weinbaubetriebe. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die teilweise nur wenige Stunden durchzuführenden Arbeiten als Minijob anzumelden. Entsprechend wiederholten die Verbände die Forderung der Einführung einer Bagatellgrenze bei Minijobs im Weinbau.

Die eingebrachten Vorschläge werden derzeit geprüft. Es bedarf demnach zwingend weiterer Gespräche, um die Beantragung fortlaufend zu optimieren und das Pheromonverfahren auf der Fläche dauerhaft sicherstellen zu können.

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