
Pheromonförderung erhöht
Baden-Württemberg fördert den Einsatz von Pheromonen zur Bekämpfung des Traubenwicklers. Ab 2025 wird die Förderung pro Hektar verdoppelt.
von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 27.12.2024„Baden-Württemberg nimmt in der biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers durch den Einsatz von Pheromonen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Larven des Traubenwicklers beeinträchtigen den Ertrag der Winzer. Der Einsatz von Pheromonen ist ein erfolgreiches biotechnisches Verfahren und hilft, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Diese umweltschonende Methode wird auf nahezu zwei Dritteln der Rebflächen angewendet. Es freut mich, dass es auf meine Initiative hin gelungen ist, die Pheromonförderung im Landeshaushalt zu erhöhen. Ab 2025 wird die Förderung von 100 Euro auf 200 Euro je Hektar angehoben. Das ist eine gute Nachricht für unsere Winzer“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (19. Februar).
Förderung wird verdoppelt
Der Einsatz von Pheromonen zur Bekämpfung des einbindigen und bekreuzten Traubenwicklers im Weinbau ist seit Jahren ein erfolgreiches biotechnisches Bekämpfungsverfahren. Aus diesem Grund wird der Einsatz von Pheromonen im Weinbau in Baden-Württemberg seit vielen Jahren gefördert. Bislang wurde der Pheromoneinsatz mit 100 Euro je Hektar bezuschusst. Aufgrund steigender Kosten und um das Verfahren auf dem erreichten Niveau zu stabilisieren, wird der Förderbetrag ab 2025 auf 200 Euro je Hektar erhöht. Der Einsatz von Pheromonen wird auf vielen Gemarkungsteilen gemeinschaftlich organisiert. „Ein besonderer Dank geht an alle, die sich seit Jahren für den Pheromoneinsatz starkmachen, bei der Ausbringung der Ampullen helfen und so zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen“, so Minister Hauk.
Der Einsatz von Pheromonen im Weinbau wird auf Grundlage der VwV Pheromonförderung im Weinbau unterstützt. Eine Beantragung der Fördermittel ist über FIONA im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis zum 15. Mai möglich.
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