Zehnter EIP-Förderaufruf
Das Land Baden-Württemberg ruft erneut zur Einreichung innovativer Projektideen im Rahmen von EIP-AGRI auf. Landwirtschaftliche Betriebe, Forschungseinrichtungen und Partner der Wertschöpfungskette sind eingeladen, sich mit zukunftsweisenden Konzepten zu bewerben.
von Redaktion Quelle MLR Baden-Württemberg erschienen am 25.03.2025Mit dem zehnten Förderaufruf der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-AGRI) stellt das Land Baden-Württemberg erneut Mittel für zukunftsweisende Projekte zur Verfügung. Insgesamt stehen 7,3 Mio. Euro bereit, um Innovationen zu fördern, die in enger Kooperation zwischen Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis entwickelt werden.
„Mit EIP-AGRI stellen wir 7,3 Mio. Euro für innovative Ideen bereit, die Wissenschaft und landwirtschaftliche Praxis gemeinsam umsetzen“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (10. März) in Stuttgart.
Ziel des Programms sei es, Lösungen zu fördern, die direkt den Bedürfnissen landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer dienen. „Wir fördern über die Europäische Innovationspartnerschaft ‚Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft‘ (EIP-AGRI) innovative Projekte, die auf die Bedarfe unserer landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgerichtet sind. Im Fokus stehen insbesondere innovative Lösungen, die einen direktem Nutzen für unsere landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen haben“, so Hauk weiter.
Keine thematischen Schwerpunkte
Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe sowie an Unternehmen im Garten-, Wein- und Obstbau. Auch wissenschaftliche Einrichtungen, Landesanstalten und Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind angesprochen.
Im zehnten Förderaufruf werden keine thematischen Schwerpunkte gesetzt. Projektvorschläge können daher eine große Bandbreite an Themen adressieren – etwa Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Tierwohl oder Digitalisierung. Der Projektgegenstand kann ein neues Produkt, Verfahren, eine Dienstleistung oder eine andere Form von Innovation sein.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt in sogenannten „Operationellen Gruppen“, in denen Wissenschaft, Praxis und gegebenenfalls weitere Innovationsakteure gleichberechtigt zusammenarbeiten. Der Wissensaustausch zwischen den Beteiligten sowie der Transfer der Projektergebnisse sind verpflichtend.
„Mit der EIP-AGRI haben wir bisher viele Anreize für Innovationen setzen können und sind schon sehr gespannt auf die neuen Projektideen“, sagte Minister Hauk.
Projektvorschläge können bis Donnerstag, den 23. April 2025, beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Alle Informationen zum Förderverfahren, zu den Förderbedingungen sowie zu den Antragsunterlagen sind unter www.eip-agri-bw.de abrufbar.
Die Auswahl der besten Projektideen erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens: Zunächst erfolgt die Einreichung und Auswahl der Vorschläge, anschließend die eigentliche Antragstellung.
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