Ab jetzt Förderanträge stellen
Der Antragszeitraum für den Antrag auf Förderung Handarbeitsweinbau startet ab dem 16. Dezember 2024 und endet am 15. Februar 2025.
von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 16.12.2024Beim Handarbeitsweinbau ist der Förderantrag bis zum 15. Februar 2025 zu stellen. Mit der Teilnahme am Förderprogramm wird für die angegebene Fläche eine fünfjährige Verpflichtung eingegangen. Zu beachten ist, dass das sowohl für den Neueinstieg, als auch für Erweiterungen gilt. Förderfähig sind Terrassenweinberge oder Weinberge mit einer überwiegenden Hangneigung von mindestens 45 % innerhalb der Weinbaugebiete Baden und Württemberg. Die Bewirtschaftung erfolgt ausschließlich von Hand unter Verzicht auf schwere selbstfahrende Maschinen. Die maximal förderfähige Fläche ergibt sich dabei aus der an die Weinbaukartei gemeldeten bestockten Rebfläche.
Der Antrag auf Auszahlung muss jährlich im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis zum 15. Mai des Antragsjahres eingehen. Die Bewilligung des Förderantrags und des Auszahlungsantrags erfolgt getrennt. Die Stellung des Förderantrags und des Zahlungsantrags ist ausschließlich über FIONA möglich.
Für Neuantragsteller wird auf die Notwendigkeit einer PIN für den Zugang zu FIONA und die Antragstellung hingewiesen. Auf der Website www.fiona-antrag.de finden Sie unter „Informationen zu FIONA“ den Punkt „Formulare und Anträge“. Dort sind die notwendigen Formulare zu einer Neubeantragung hinterlegt.
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