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Baden-Württemberg | Förderung

Frist für Verwendungsnachweis beachten

Für die Förderung der Umstellung und Umstrukturierung (UuU) von Rebflächen war der Auszahlungsantrag über FIONA bis 15. Mai 2024 zu stellen. Wer seine Rechnungen noch nicht eingereicht hat, sollte dies schnellstmöglich tun.

von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 19.06.2024
Für die Förderung der Umstellung und Umstrukturierung (UuU) von Rebflächen war der Auszahlungsantrag über FIONA bis 15. Mai 2024 zu stellen. Rechnungen sollten schnellstmöglich einreicht werden. © patpitchaya/shutterstock.com
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Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg möchte alle Antragsteller darauf hinweisen, dass die Rechnungen für die Pflanzreben und für die Tropfschläuche bis spätestens 15. Juli 2024 durch Hochladen in FIONA nachzureichen sind.

Bitte nicht vergessen: Nach dem Hochladen ist auf „Antrag einreichen“ zu klicken, damit die Dokumente bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ankommen.

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