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Baden-Württemberg: „Sofortprogramm Weinbau“

Soforthilfe für Winzer

Klimawandel, gestiegene Produktionskosten und verändertes Konsumverhalten setzen den Winzern in Baden-Württemberg massiv zu. Mit einem umfangreichen Sofortprogramm will das Land die Betriebe stabilisieren und den Weinbau zukunftsfähig machen. Minister Peter Hauk MdL kündigt gezielte Maßnahmen für Wirtschaft, Natur und Tourismus an.

von Redaktion Quelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 15.01.2025
Das „Sofortprogramm Weinbau“ bündelt Maßnahmen der EU und des Bundes mit eigens vom Land entwickelten Projekten. © Natalie Krampfl
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Die Weinbranche in Baden-Württemberg steht vor erheblichen Herausforderungen. Der Klimawandel mit extremen Wetterphasen, drastisch gestiegene Kosten für Betriebsmittel und Arbeitskräfte sowie ein europaweit verändertes Konsumverhalten sorgen für massive Einschnitte. Laut Minister Peter Hauk MdL sank das Betriebsergebnis der Weinbaubetriebe im Wirtschaftsjahr 2023/2024 um 68 % im Vergleich zum Vorjahr. „Die wirtschaftliche Situation ist angespannt, kurzfristige europäische Maßnahmen verschaffen nur eine Verschnaufpause“, erklärte der Minister. Umso wichtiger sei es, mit dem „Sofortprogramm Weinbau“ langfristige Lösungen zu schaffen.

Das Programm bündelt Maßnahmen der EU und des Bundes mit eigens vom Land entwickelten Projekten. Ziel ist es, die Kosten- und Vermarktungssituation der Winzer zu verbessern, den Strukturwandel zu begleiten und die weinbauliche Kulturlandschaft zu erhalten.

Breites Maßnahmenpaket für die Branche

Das Sofortprogramm enthält eine Vielzahl an Ansätzen, die gezielt auf die spezifischen Herausforderungen der Branche eingehen:

  • Verbesserung der Pheromonförderung: Erhöhung der Förderung für den Schutz von Traubenwicklern durch Pheromone auf 200 Euro je Hektar.
  • Förderung des Ökoweinbaus: Einsatz für die Wiederzulassung von Kaliumphosphonat, um ökologische Betriebe besser vor Pilzerkrankungen zu schützen.
  • Steillagenförderung: Ab dem Antragsjahr 2024 jährlicher Bewirtschaftungszuschusses von 5000 Euro je Hektar für den Erhalt und die Pflege von Steillagen.
  • Weintourismusprojekte: Umsetzung von drei neuen Pilotprojekten zur Stärkung des Weintourismus in verschiedenen Anbaugebieten.
  • Rebflächenmanagement: Unterstützung kommunaler ILEK-Projekte zur Erhaltung geschlossener Rebflächen und attraktiver Kulturlandschaften.
  • Förderung von Rotationsbrachen: Forderung an den Bund zur Einführung einer Förderung von 2500 Euro je Hektar und Jahr zur Sicherung von Artenvielfalt und Bodenruhe.
  • Anpassung des Landesweinrechts: Prüfung durch das MLR gemeinsam mit der Branche von Regelungen zur Begrenzung brachliegender Rebflächen, um das Landschaftsbild und benachbarte Flächen zu schützen.
  • Exportförderung: Unterstützung von Exportaktivitäten durch Delegationsreisen und Netzwerke wie „Schmeck den Süden“.
  • Weinwerbung und Gemeinschaftsmarketing: Eine Stärkung der Weinwirtschaft soll künftig auch stärker durch Maßnahmen des Gemeinschaftsmarketings erfolgen. Ausbau von Qualitätsprogrammen und Marketingmaßnahmen, um die Besonderheiten baden-württembergischer Weine hervorzuheben.
  • Projekt „OPG Zukunftsweinbau Baden“: Förderung nachhaltiger Umstrukturierungen durch den Einsatz pilzwiderstandsfähiger Rebsorten (Piwis) und neuer Nachhaltigkeitskriterien.
  • EU-Frosthilfe: Unterstützung frostgeschädigter Betriebe mit Mitteln aus der EU-Agrarreserve, Auszahlung bis Ende April 2025 geplant.

Diese Maßnahmen sollen sowohl die aktuelle Krise bewältigen als auch die Grundlage für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Weinbau in Baden-Württemberg schaffen.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zum Weinbau finden Sie auf unserer Website unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/landwirtschaft/garten-obst-und-weinbau/weinbau.

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