
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen
Ab sofort können Anträge zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA) gestellt werden. Der Antragsendtermin ist der 4. Oktober 2024.
von red Quelle Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) erschienen am 26.09.2024Der Antragsteller hat die Möglichkeit einen Antrag für den Durchführungszeitraum bis 31. Mai 2025 zu stellen, was bedeutet:
Es kann bis 4. Oktober 2024
- ein Antrag für das Zahlungsjahr 2025 eingereicht werden, für die bewilligten und durchgeführten Maßnahmen ist die Fertigstellung bis 31. Mai 2025 zu melden.
- Bitte beantragen Sie nur Maßnahmen, die bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen werden können. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist grundsätzlich nicht möglich!
Informationen zum Antragsverfahren
Es können wieder Maßnahmen zur Umstrukturierung der Zeilenbreite und Sortenumstellung von Rebflächen beantragt werden, ebenso die Installation von Tropfbewässerungsanlagen. Auch die Förderung einer Querterrassierung von Steillagen ist möglich.
Geplante Flächenzugänge nach der Ernte 2024 können bis zum 4. Oktober 2024 bereits mit beantragt werden. Eine schriftliche Nutzungsberechtigung vom Eigentümer muss vor Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) vorgelegt werden.
Für alle Vorhaben müssen die beantragten Flächen zum Zeitpunkt der Antragstellung bestockt sein, dies gilt auch für die Maßnahme Tropfbewässerung! Alle Rebstöcke müssen unbedingt stehen bleiben!
Nach Antragsschluss werden die Flächen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle stichprobenartig überprüft, um festzustellen, ob sie die Bedingungen zur Förderung der beantragten Maßnahme erfüllen. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen erhalten die Antragsteller eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Wird festgestellt, dass mit der Rodung vorzeitig begonnen wurde, wird die Maßnahme auf dem betreffenden Feldstück abgelehnt.
Als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt:
- Bei der Umstrukturierung und Querterrassierung die Rodung der Rebstöcke; jedoch nicht das Entfernen der einjährigen Triebe und des Drahtrahmens.
- Bei der Sortenumstellung die Rodung der Rebstöcke und das vollständige Abschneiden der einjährigen Triebe. Das (maschinelle) Einkürzen der Triebe ist zulässig. Zur Sortenbestimmung müssen die Reben noch über einjährige Triebe verfügen, sodass eine eindeutige Bestimmung der Rebsorte vor Ort möglich ist.
- Bei der Maßnahme Tropfbewässerung die Installation der Tropfschläuche.
Hinweise zur Antragstellung
Der unterschriebene Original-Antrag einschließlich der erforderlichen Anlagen (Flächenaufstellung + Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten) kann sowohl per Brief als auch per Fax oder per E-Mail übermittelt werden.
Wenn Sie einen Antrag per E-Mail einreichen oder Unterlagen nachreichen, bitten wir Sie, eine eindeutige Zuordnung der Dokumente sicherzustellen, zum Beispiel durch Angabe der Betriebsnummer und „Förderantrag WBA 2024“. Die Dokumente müssen lesbar und im PDF-Format übermittelt werden. Mehrseitige Dokumente können als eine Datei eingescannt werden.
Das aktuelle Merkblatt sowie weitere Informationen und die Unterlagen zum Antrag auf Unterstützung finden sie im Förderwegweiser des StMELF https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-zur-staerkung-des-weinbaus-teil-a/index.html (Link: Weinbau – Teil A: Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen). Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen bei der LWG angefordert werden.
Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim:
Tel. 0931/9801 – 3522
Inge Schömig/Kerstin Völker - 3521
Peter Wolter - 3520 Florian Troll
FAX 0931/9801 – 3510
Mail: Foerderung-WBA@lwg.bayern.de
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