
Eigene Öko-Regelung für Weinbau
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) fordert die Einführung einer weinbauspezifischen Öko-Regelung mit angemessener Prämienhöhe. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Öko-Regelung 1a reichen nach Ansicht des Verbands nicht aus, um den Besonderheiten des Weinbaus gerecht zu werden.
von Redaktion Quelle Deutscher Weinbauverband erschienen am 11.04.2025Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat sich deutlich gegen die am 8. April öffentlich gewordene Anpassung der Öko-Regelung 1a für Weinbaubetriebe ausgesprochen. Aus Sicht des Verbands reichen die vorgesehenen Änderungen nicht aus, um eine nachhaltige Förderung der Weinwirtschaft zu gewährleisten. Stattdessen fordert der DWV eine eigenständige Öko-Regelung für den Weinbau mit einer realistischen Prämienhöhe.
Jährlichen Prämie von mindestens 2000 Euro pro Hektar gefordert
„Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in die Diskussionen zur Öko-Regelung für die Weinbranche kommt. Aber die von Rheinland-Pfalz und dem BMEL angekündigte Anpassung der Öko-Regelung 1a ist für uns nicht ausreichend und nicht zielführend“, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider. Er bekräftigt die Forderung nach einer eigenen Regelung mit einer jährlichen Prämie von mindestens 2000 Euro pro Hektar – ohne Beschränkung auf die ersten Hektare Rebfläche und ohne Mindestflächengröße.
Die vorgeschlagene Änderung der bestehenden Regelung 1a, insbesondere die Abschaffung der 10-Hektar-Grenze, bewertet der Verband als unzureichenden Fortschritt. Die erhoffte Prämienerhöhung, wie sie von der Agrarministerkonferenz und dem Bundesministerium in Aussicht gestellt wurde, bleibe aus. Zudem warnt der DWV vor einer Überzeichnung der Maßnahme, die letztlich sogar zu einer Absenkung der Prämie führen könnte.
„Diesem Vorschlag können wir so nicht zustimmen“, erklärt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. „Wir fordern seit drei Jahren eine kostendeckende Prämienhöhe und eine Berücksichtigung der Besonderheiten der Weinbranche. Mit einer Aufhebung einer Mindestfläche lassen wir uns nicht abspeisen.“
„Rotationsbrache“ als weinbauspezifische Öko-Regelung
Der DWV setzt sich für die Einführung einer sogenannten „Rotationsbrache“ als weinbauspezifische Öko-Regelung ein. Diese soll es den Betrieben ermöglichen, nach einer Rodung den Zeitraum bis zur Wiederbepflanzung für biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu nutzen – beispielsweise durch Blühflächen – und dabei vollständig auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Voraussetzung soll sein, dass das Pflanzrecht während der Maßnahme auf der Fläche verbleibt.
Dabei betont der Verband, dass eine solche Maßnahme nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen führen dürfe. Ursprünglich forderte der DWV eine Prämie von 3000 Euro pro Hektar, sieht jedoch den Vorschlag aus Baden-Württemberg in Höhe von 2000 Euro als tragfähigen Kompromiss und gleichzeitig als untere Grenze für eine akzeptable Lösung an.
„Wir fordern endlich ein Bekenntnis zur Biodiversität im Weinbau und eine Anerkennung unserer Biodiversitätsleistungen“, so Klaus Schneider weiter. „Wir lassen uns hier nicht von Bundesländern und BMEL vorführen. Die Ziele im GAP-Strategieplan werden verfehlt. Wir bieten eine Lösung an. Daher ist die Anpassung der Öko-Regelung 1a für uns nicht ausreichend.“
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