JAGD- UND WILDTIERMANAGEMENTGESETZ
Wie läuft’s in der Praxis?
Am 1. April 2015 trat das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Baden-Württemberg in Kraft. Schon vor Inkrafttreten gab es heiße Diskussionen. Auch die Winzer erwarteten mit Spannung, ob die Weinberge bei der Wildschadensregulierung weiter privilegiert bleiben und wie sich die Verfahrensvorschriften zur Wildschadensregulierung ändern. Zeit für ein erstes Resümee.
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Zunächst das Positive: Entgegen den Wünschen der Jägerschaft ist auch im JWMG die "Privilegierung" von Weinbergen geregelt. Es gilt: "Wildschäden an Weinbergen sind zu ersetzen, auch wenn Schutzvorrichtungen zur Abwendung des Schadens nicht errichtet sind." Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass sich der Winzer nicht mit dem Einwand der Jäger auseinandersetzen muss, ihm sei ein hohes Mitverschulden aufgrund fehlender Schutzvorrichtungen anzulasten. Dennoch ist die Durchsetzung von Wildschadensersatzansprüchen wesentlich schwerer geworden.
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