NEUREGELUNG DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Kein Grund zur Panik
Ende 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien bei Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Diese liegt nun vor. Steuerberater Gerhard Hezel schätzt die Folgen für Sie ab.
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Im Fokus der Kritik der bisherigen Steuerregelung standen damals die Befreiungsregelungen für Betriebsvermögen. Geschickt und planvoll eingesetzt, ermöglichten diese nämlich auch bei großen Vermögen einen gänzlich steuerfreien Übergang auf die nächste Generation. Nach über zwei Jahren kontroverser Diskussionen in Bundestag und Bundesrat wurde Anfang November 2016 das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft.
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