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Leitfaden und Beratungsunterlage

DÜNGUNG VON ERTRAGSREBEN (Stand 3.3.2021)

Leitfaden und Beratungsunterlage zur Ermittlung und Dokumentation des Düngebedarfs und der Düngung im Weinbau unter Berücksichtigung der geänderten Düngeverordnung (DüV) vom 30. April 2020 (in Kraft seit 1. Mai 2020) und der VODüVGebiete (in Kraft seit 31.12.2020)
Veröffentlicht am
Riedel
Die Düngeverordnung von 2017 wurde 2020 erneut novelliert, da Deutschland vom Europäischen Gerichtshof 2018 wegen mangelnder Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt wurde. Nach wie vor sind Nährstoffeinträge in Oberflächengewässer und in das Grundwasser sowie Ammoniak-Emissionen in die Luft so weit wie möglich zu vermeiden. Die Düngung nach guter fachlicher Praxis orientiert sich am Bedarf der Pflanzen und berücksichtigt die Nährstoffverfügbarkeit im Boden. Ziele sind eine optimale Trauben- und Weinqualität, langlebige Rebenbestände und der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.
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