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Expertenrat - Steuertipp

Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Belegschaft erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Bislang war nicht klar, ob das deutsche Recht eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung aller Arbeitszeiten vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz sieht insofern lediglich die Erfassung von Arbeitszeiten über acht Stunden hinaus vor. Das BAG gelangte nun zu dem Ergebnis, dass aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Pflicht des Arbeitgebers folgt, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen. Demnach müssen Arbeitgeber zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen für eine geeignete Organisation sorgen und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Dazu gehört auch die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems für die Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten. Nach der Entscheidung des BAG besteht eine...
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