
Neuer Beitragsmaßstab ab 2025
Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse werden ab 1. Januar 2025 völlig neu berechnet.
von Steuerberater Michael Sabisch, Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft, www.ecovis.com, Tel. 09381/8083-0 erschienen am 26.08.2024Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 liegt der Beitragsberechnung zukünftig nicht mehr der Wirtschaftswert vor. Künftig sollen die Beiträge nach dem Einkommenspotenzial auf Basis betriebswirtschaftlicher Daten, die vom KTBL und Thünen-Institut bereitgestellt werden, berechnet werden. Eine Information von der Landwirschaftlichen Krankenkasse (LKK) erfolgt erst, wenn die neue Beitragstabelle erstellt wurde. Zeitlich wird dies nach der Vertreterversammlung voraussichtlich ab dem 18. November 2024 sein. Die neuen Beitragsbescheide für Januar 2025 werden voraussichtlich Mitte Januar 2025 versandt.
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