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ÖKOLOGISCH ERZEUGTES REBENPFLANZMATERIAL

Es gibt noch viel zu tun

Im Öko-Anbau ist es bislang noch möglich, wenn kein entsprechendes Bio-Pflanzgut zur Verfügung steht, auf zertifiziertes konventionelles Pflanzmaterial auszuweichen. Diese Übergangsfrist läuft 2036 aus. Ab dem Jahr 2037 darf ausschließlich ökologisch erzeugtes Rebenpflanzgut zur Neuanpflanzung von ökologisch bewirtschafteten Rebanlagen eingesetzt werden. Dr. Wolfgang Patzwahl hat den Status quo und was bis dahin noch zu tun ist zusammengefasst.

Veröffentlicht am
Dr. Wolfgang Patzwahl
Die Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates schreibt für den ökologischen Weinbau die grundsätzliche Verwendung von ökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial vor. Wenn jedoch auf dem Markt kein Rebenpflanzgut der betreffenden Rebsorte bzw. des Klons oder der geeigneten Unterlage Edelreis-Kombination aus ökologischer Produktion erhältlich ist, kann gemäß der EU-Öko-VO (Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1. Satz 1) Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial verwendet werden (EU-Öko-VO Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe a).
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