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Verträge für Freiflächen-Photovoltaik – Nicht vorschnell unterschreiben!

Im Zuge der Diskussion über die sogenannte Energiewende rückt auch die Freiflächen-Photovoltaik wieder verstärkt in den Fokus. Aber auch hier gilt der Grundsatz Sorgfalt vor Schnelligkeit, wenn Grundstückseigentümern Verträge zur Errichtung von derartigen Anlagen angeboten werden.
Veröffentlicht am
Pachtverträge über PV-Freiflächenanlagen sollten vor der Unterschrift genauestens geprüft werden.
Pachtverträge über PV-Freiflächenanlagen sollten vor der Unterschrift genauestens geprüft werden.Annette Mayer
Kompakt Ein gesundes Misstrauen gegenüber den mit warmen Worten, bunten Prospekten und Hinweisen auf die Mitarbeit an der "Energiewende" angepriesenen Pachtverträgen für PV-Freiflächenanlagen ist nach den aktuellen Erfahrungen aus der Beratungspraxis nach wie vor angebracht. Wer dies ebenso berücksichtigt, wie die Tatsache, dass langfristige Verträge erst nach gründlicher Information und Prüfung unterschrieben werden sollten, kann eher auf Augenhöhe verhandeln. Gleichzeitig wird so das Risiko vermindert, schlechtere Verträge zu vereinbaren, als es fachlich sinnvoll und vom Markt her möglich gewesen wäre. Wie in vielen anderen Bereichen macht es übrigens auch hier Sinn, dass sich die betroffenen Grundstückseigentümer...
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