Klimawandel macht Risikomanagement nötig
Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft, Torsten Weil, bedauerte bei der Konferenz der Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder am 20. Januar, dass der Bund bislang die Länder in ihren Bemühungen zur staatlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements nicht unterstützt. „Bestimmte Bereiche der Landwirtschaft wie der Obst- und Gemüseanbau sind von den Folgen des Klimawandels stark betroffen. Das ist ein bedeutender Teil unserer heimischen Lebensmittelproduktion. Wenn wir diese langfristig erhalten und uns nicht von Importen abhängig machen wollen, dann müssen wir die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützen, sich mit einer betrieblichen Risikoabsicherung gegen witterungsbedingte Risiken zu wappnen. Der Bund darf dieses wichtige Anliegen im Sinne einer heimischen Ernährungssicherung nicht weiter blockieren“, so Weil.
- Veröffentlicht am
Auf Antrag Thüringens wurde der Bund aufgefordert, den vorliegenden Entwurf eines entsprechenden Fördergrundsatzes gemeinsam mit den Ländern final abzustimmen und dann in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zuzustimmen. Die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder baten den Bund um einen Bericht über den Fortgang bei der nächsten Agrarminister:innenkonferenz im Frühjahr. Thüringen und die anderen Länder schlagen dem Bund vor, die staatliche Unterstützung des landwirtschaftlichen Risikomanagements über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zu finanzieren.
Auswirkungen verstärken sich
Die dramatischen Starkregen- und Hochwasserereignisse im Jahr 2021 zeigen deutlich, dass Naturkatastrophen infolge des Klimawandels zunehmen und existenzbedrohende Wirkung entfalten.
„Die durch den Klimawandel verursachten Extremwetterereignisse werden zunehmen und in der Landwirtschaft weiter große Schäden verursachen. Versicherungsschutz ist die einzige planbare Möglichkeit zur finanziellen Absicherung gegen die Schäden durch die Naturereignisse. In anderen EU-Staaten ist das längst Standard, was bei unseren Agrarbetrieben auch zu Wettbewerbsnachteilen führt“, so Staatssekretär Weil.
Landwirtschaft soll geschützt werden
Der bereits 2020 beim Bundeslandwirtschaftsministerium eingereichte Entwurf eines GAK-Fördergrundsatzes „Risikoabsicherung durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken“ wurde bisher noch nicht angenommen, da innerhalb der Bundesregierung Vorbehalte gegen eine solche Förderung bestanden. Staatssekretär Weil hofft auf ein Umdenken der neuen Bundesregierung. „Es wird Zeit, dass die bestehenden Differenzen zur Unterstützung des Risikomanagements in der Bundesregierung bereinigt werden, damit die Landwirtinnen und Landwirte künftig eine größere Planungssicherheit gegen erwartbare Klimafolgeschäden erhalten. Anstatt die Flächenförderung in Frage zu stellen und insbesondere bei den ostdeutschen Agrarbetrieben für weitere Verunsicherung zu sorgen, wäre es angebracht, in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten durch Klimagefahren und Preisverfall positive Signale an die Produzenten unserer Lebensmittel zu senden.“
Erste Absicherungen auf dem Weg
Der aktuelle Planungsstand des GAP-Strategieplanes zeigt, dass ab 2023 sechs Bundesländer über den ELER eine Förderung von Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken anbieten wollen. Bei der Finanzierung dieser Förderungen wäre für die Länder die GAK eine wesentliche Unterstützung bzw. Ergänzung. Insofern ist eine Annahme durch den PLANAK noch in diesem Jahr notwendig.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.