Mindestmostgewicht bei Dornfelder in Rheinhessen herabgesetzt
Die Absenkung des Mindestmostgewichtes für Dornfelder hat die Organisation zur Verwaltung Herkunftsgeschützter Weinnamen für das Weinanbaugebiet Rheinhessen (Schutzgemeinschaft Rheinhessen) jetzt beschlossen.
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Demnach wird das Mindestmostgewicht für Dornfelder Qualitätswein für das Erntejahr 2023 ab sofort von 68 Grad Oechsle auf 65 Grad Oechsle und 8,3 vol. % Alkohol herabgesetzt. Der Beschluss entfaltet also unmittelbare Gültigkeit. Grundlage hierfür ist die aktualisierte Produktspezifikation für Weine mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Rheinhessen.
Die Absenkung ermöglicht bei Bedarf eine frühere Lese der Trauben. Hintergrund der Entscheidung, die unter Berücksichtigung einer fachlichen Bewertung der aktuellen Lage durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Dienststelle Oppenheim, erfolgte, ist insbesondere die aufgrund der derzeitigen Witterung drohende Gefahr durch die Kirschessigfliege, die zu erheblichen Schäden an den Trauben führen kann.
Gleichzeitig wird die Schutzgemeinschaft Rheinhessen unmittelbar bei der zuständigen Behörde einen Antrag zur Erhöhung der möglichen Anreicherungsspanne für ausgewählte rote Rebsorten stellen. Dies ist notwendig zur Flankierung der Absenkung des Mostgewichtes.
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