
Was erwartet uns 2024?
Der Mitte 2022 von der EU-Kommission vorgestellte Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) war sicherlich eines der am heißesten diskutierten Themen in den vergangenen Monaten. Der Vorschlag und damit verbunden unter anderem das Pflanzenschutzverbot in sensiblen Gebieten ist vorerst vom Tisch. Wenngleich die Verhandlungen in Brüssel und Straßburg geführt wurden, möchte ich mich bei unseren Landes- und Bundespolitikern bedanken, die sich unter Berücksichtigung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes stets für einvernehmliche, statt ideologische Lösungen eingesetzt haben. Ein weiteres langwieriges Thema ist die Anwendung von Glyphosat. Nach der EU-weiten Zulassung für weitere zehn Jahre wurde Mitte Dezember die vorläufige Aussetzung des Anwendungsverbots in Deutschland bis Mitte 2024 veröffentlicht. Bereits die Entscheidung in der EU war nur bedingt vorhersehbar und ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Entscheidung von Minister Özdemir bringt unseren Betrieben kurzfristig die notwendige Rechtssicherheit. Allerdings: Die Verhandlungen beginnen von vorne. Noch unklar ist, ob die Anwendung auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten erfolgen darf und vor allem, wie sich die Bundespolitik die Regelungen ab dem 1. Juli 2024 vorstellt. Das Bundesministerium muss die Pflanzenschutzanwendungsverordnung dauerhaft anpassen. Es bleibt die Hoffnung auf einkehrende Vernunft und unsere Forderung zur Umsetzung europäischen Rechts. Allein diese beiden genannten Themen werden die Verbände auch in Zukunft weiter beschäftigen. Sie zeigen jedoch auch, wie wichtig es in der politischen Arbeit ist und auch weiterhin sein wird, dass alle Beteiligten mit einer Stimme sprechen. Für das Jahr 2024 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit.
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