
Zeitnahe Umsetzung gewünscht
Die Novellierung des Weingesetzes und der Weinverordnung hat Auswirkungen auf die Einlagerung und Vermarktung aller Betriebe in Württemberg. In einigen Bereichen des Weinbaugebiets wurde seit 2021 über mögliche Umbenennungen und Neuabgrenzung von Großlagen und Bereichen diskutiert, deren Umsetzung Mitte nächsten Jahres erfolgen soll.
von WVW erschienen am 11.04.2024In einigen Bereichen des Weinbaugebiets wurde seit 2021 über mögliche Umbenennungen und Neuabgrenzung von Großlagen und Bereichen diskutiert, da ab dem Jahrgang 2026 verbindlich das Wort „Region“ vor Bereichs- und Großlagennamen gestellt werden muss.
Umsetzung im Juli 2025 geplant
Im Dezember 2023 fasste die Schutzgemeinschaft Beschlüsse, sodass im nächsten Schritt die Umsetzung durch die Änderung in der Weinbergsrolle folgen kann. Im März und April fanden vier Veranstaltungen in den dann neuen Regionen „Breitenauer See“, „Hohenlohe“, „Neckar-Alb“ und „Remstal“ statt.
Die jeweils anwesenden Betriebe wünschen eine zügige Umsetzung, sodass das bei den Terminen anwesende Regierungspräsidium Stuttgart nun zeitnah das Verfahren gemäß Weinbergslagenverordnung einleiten kann. Zieltermin für die Änderungen ist der 1. Juli 2025.
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