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Baden–Württemberg | Pflanzgenehmigung

Neuerung bei der Wiederbepflanzung

Bei der Wiederbepflanzung von Weinbergen gibt es eine Änderung. Ab sofort ist die Pflanzgenehmigung nun bis zu acht Jahren gültig, sofern eine Wiederbepflanzung ohne Flurstückswechsel stattfindet.

von LRA HN erschienen am 17.05.2024
In Baden-Württemberg gibt es bei der Wiederbepflanzung von Weinbergen eine Änderung. © Natalie Krampfl
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Hierzu muss jedoch ein „Antrag auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung von Rebflächen“ bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres (31. Juli) beim Regierungspräsidium gestellt sein.

Weitere Informationen können Sie der Webseite des Regierungspräsidiums entnehmen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Landwirtschaft_und_Fischerei/Weinbau/Documents/Antrag-Uebertragung-oder-Verlaengerung-Pflanzgenehmigung.pdf

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