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Württemberg | Landesweinprämierung

„Beste Württemberger“ gesucht

Der „Beste Württemberger“ ist ein Sonderwettbewerb, in dem sich die besten Weine Württembergs messen. Erzeuger, die am Sonderwettbewerb teilnehmen möchten, können ihre Weine und Sekte am 27. und 28. August einreichen.

von WVW erschienen am 22.07.2024
Beim Sonderwettbewerb „Beste Württemberger“, messen sich die besten Weine Württembergs. © Florian Fenzl
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Es gibt zwei Optionen, am Sonderwettbewerb „Beste Württemberger“ teilzunehmen:

  1. Automatische Teilnahme: Hat Ihr Wein im aktuellen Prämierungsjahr fünf Punkte erhalten, qualifiziert sich dieser Wein automatisch und für Sie kostenfrei für diesen Wettbewerb, sofern er in eine der Kategorien des „Besten Württembergs“ passt. Sie brauchen hier nichts unternehmen, da die Zuordnung durch das Team der Landesweinprämierung vorgenommen wird. Sollten noch Probeflaschen benötigt werden, meldet sich das Team bei Ihnen.
  2. Aktive Anmeldung von Weinen: Weine, die in der Landesprämierung nicht angestellt wurden oder keine fünf Punkte erhalten haben, können am Wettbewerb teilnehmen. Melden Sie Ihre Weine bitte mit dem Meldeformular von der Homepage für diese Sonderverkostung an, auch hier haben Sie die Möglichkeit der Onlinemeldung.

Weine, welche aktiv angemeldet wurden (siehe Option 2), werden in einer Vorrunde durch eine Prüfungskommission verkostet. Bei einer Bewertung mit fünf Punkten in der Vorrunde gelangen sie in die finale Verkostung zum „Besten Württemberger“ in Konkurrenz mit den 5-Punkt-Weinen aus den bisherigen Verkostungen der aktuellen Landesweinprämierung.

Sieben Weinkategorien, plus Sekt-Kategorie

Der Sonderwettbewerb um den „Besten Württemberger“ wird in sieben Weinkategorien sowie in der Kategorie Sekt ausgeschrieben. Die Einteilung entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Der separat zusammengestellten Jury gehören neben den speziell geschulten Verkostern des Berufsstandes auch Vertreter von Presse und Handel an. Die Ergebnisse der Vorrunde werden im Onlineportal zeitnah nach der Verkostung einzusehen sein.

Die Ergebnisse der finalen Verkostung werden den Erzeugern der Gewinnerweine der jeweiligen Kategorie direkt mitgeteilt. Nach den Übergaben der Urkunden durch die Weinhoheiten werden wir die Ergebnisse per Pressemitteilung publizieren.

Bitte beachten Sie: Alle Weine, welche mit fünf Punkte bewertet werden, dürfen die Medaille „Großes Gold“ in der Flaschenausstattung nutzen.

Erzeuger, die am Sonderwettbewerb teilnehmen möchten, können ihre Weine beziehungsweise Sekte am 27. und 28. August einreichen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen. Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!

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