
Förderaufruf für lokalen Tourismus
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat den ersten Förderaufruf zur Stärkung der lokalen Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz gestartet. Kommunen und Zweckverbände können bis Ende April Förderanträge stellen.
von Redaktion Quelle Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) erschienen am 12.02.2025Rheinland-Pfalz geht mit einem neuen Förderprogramm einen wichtigen Schritt zur Stärkung des lokalen Tourismus. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt gab bekannt, dass Anträge für die Förderung ab sofort bis Ende April eingereicht werden können. Ziel ist es, wettbewerbsfähige Tourismusorganisationen auf lokaler Ebene zu entwickeln und bestehende Strukturen zu optimieren.
Fit für die Zukunft
„Wir wollen unsere Kommunen, unsere lokale Tourismusebene dabei unterstützen, sich fit für die Zukunft zu machen. Über Zusammenschlüsse, das Überdenken und Anpassen von bestehenden Prozessen und den Abbau von Doppelstrukturen können auf lokaler Ebene Synergien geschaffen und Ressourcen gebündelt werden. Die lokalen Tourismusorganisationen erhalten über die Förderung die Möglichkeit, sich im Heute Gedanken über morgen zu machen und sich somit rechtzeitig zukunftsfähig und leistungsstark aufzustellen. Das wird dabei helfen, sich im Wettbewerb mit anderen Regionen gemeinsam breiter und stärker präsentieren und profilieren zu können und somit den lokalen Tourismus vor Ort stärken“, erklärte Schmitt.
Die Förderung ist Teil der Tourismusstrategie 2025 und soll die Wettbewerbsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Entwicklung der lokalen Tourismusstrukturen verbessern. Förderfähig sind unter anderem die Erstellung von Konzepten und Gutachten zur Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder touristischer Organisationen. Ebenso werden Workshops unterstützt, die eine engere Kooperation und Strukturanpassungen ermöglichen.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände in Rheinland-Pfalz sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige juristische Personen. Die Förderung umfasst bis zu 80 % der Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Insgesamt stehen für den Förderaufruf 2025 Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln.
Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) verfügbar.
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