SPEZIAL REBSCHUTZ
An die Gesundheit denken
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im November 2020 eine neue Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz veröffentlicht. Diese Richtlinie beschreibt den rechtlichen Rahmen des Anwenderschutzes.
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Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn sie keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben. Die Zulassungsbehörde prüft gesundheitliche Risiken und ob Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich sind. In der Zulassung wird dann die individuell für jedes Pflanzenschutzmittel notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) verbindlich vorgeschrieben. Neue Regelungen bereits seit 2018 Die Vorschriften gelten für Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zum verdünnten und unverdünnten Pflanzenschutzmittel sowie für Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen.
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