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Expertenrat Weinrecht

Vollernter beschädigt Trauben

In seinem Urteil vom 20. Juni 2022 (Az. 12 U 532\21) hatte sich das OLG Koblenz mit der Frage zu befassen, ob bei der Beschadigung von Weintrauben die Kfz-Haftpflichtversicherung des Traubenvollernters eintrittspflichtig ist.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Aus einem geplatzten Schlauch des Vollernters war Hydraulikol ausgetreten und hatte Trauben kontaminiert. Im landwirtschaftlichen Zusammenhang ist oftmals fraglich, ob fur einen Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist oder die Betriebshaftpflicht. Rechtsfrage ist meist, ob der Schaden dem Betrieb eines Kfz zuzuordnen ist. Ausgenommen sind dabei Anspruche gegen den Kfz-Halter, "wenn eine Sache beschadigt worden ist, die durch das Kraftfahrzeug befordert worden ist, (…)". Unter Verweis auf diese Vorschrift (§ 8 Nr. 3 StVG) hatte die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung wohl abgelehnt.
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