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Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration

Wie läuft das mit E-Label und Co.?

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Wein den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Sprich, ab 8. Dezember 2023 müssen Weine mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwerttabelle ausgestattet werden. Wer Platz sparen möchte, nutzt das sogenannte E-Label. Bernhard Schandel­maier hat alles Wichtige zum Thema zusammen­gefasst (Stand: 23.10.2023).

 

Veröffentlicht am
Rebe & Wein
Kompakt In das Verzeichnis der verpflichtenden Angaben kommen das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration neu dazu. Für eine Berechnung von Kohlenhydraten und Brennwert braucht es eine Analyse von Alkohol, Glyzerin (hier könnte auch mit einem Erfahrungswert, zum Beispiel 10 % des vorhandenen Alkoholgehaltes gerechnet werden), Zucker und der Gesamtsäure. Beim Zutatenverzeichnis wird zwischen „Lebensmittelzusatzstoff“ und „Verarbeitungshilfsstoff“ unterschieden, nur Zusatzstoffe werden aufgeführt. Jeder, der Wein an Endverbraucher vermarktet, wird Weinetiketten, Preislisten und Webshop anpassen müssen. Weine des 2023er Jahrgangs oder früherer Jahrgänge die bis zum 8.12.2023 ihren notwendigen vorhandenen...
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