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Preislisten und Webshops

Richtlinien zur Weinbezeichnung

Ziel der Europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) ist es, Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend zu informieren und Produzenten innerhalb des europäischen Binnenmarktes einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung, Aufmachung und Bezeichnung zu geben. Die Verordnung legt Informationen fest, die europaweit auf Verpackungen von vorverpackten Lebensmitteln enthalten sein müssen.

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Die rechtlichen Vorgaben für Etiketten und Preislisten sind vielfältig.
Die rechtlichen Vorgaben für Etiketten und Preislisten sind vielfältig.Deutsches Weininstitut
Kompakt Dient eine Preisliste zum Bestellen, ob per Telefon, per Post, Fax oder Internet, dann umfassen die verpflichtenden Angaben den Abfüller, das Ursprungsland, die Allergene, die korrekte Bezeichnung des Weines, die Nettofüllmenge, den Grundpreis pro Liter und den vorhandenen Alkoholgehalt. Preisliste als auch Webshop sollten nach der LMIV optimiert werden. Sind diese einmal richtig aufgestellt, kann kurz- und langfristig Ärger vermieden werden. Die Europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) trat 2014 in Kraft und betrifft auch Preislisten und Webshops von Produzenten, wenn die Möglichkeit einer Bestellung von Ware eröffnet wird. Dies wird in der LMIV etwas ungelenk als Fernabsatz bezeichnet. Darunter ist jedes...
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