Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreiheit wird für Webseiten zur Pflicht
Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) EU-weit in Kraft. Bei Betrieben ab zehn Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als zwei Millionen Euro muss bis dahin die Webseite barrierefrei sein. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.
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Kompakt Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam, wodurch Webseiten von Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden und über zwei Millionen Euro Umsatz barrierefrei sein müssen. Das Gesetz erleichtert den Zugang für Menschen mit Sehbehinderungen, Legasthenie, geringeren Sprachkenntnissen oder Konzentrationsschwächen. Barrierefreiheit umfasst nutzerfreundliche Menüstrukturen, Screenreader-kompatible Texte, klare Kontraste, alternative Texte für Bilder und Videos sowie einfache Sprache. Während B2B-Webseiten ausgenommen sind, profitieren alle Unternehmen durch eine erweiterte Zielgruppe, verbessertes Image und bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Zudem sind responsives Design und barrierefreie PDFs...