Nährwerttabelle für Traubensaft
Was muss auf die Flasche?
Traubensaft unterliegt, anders als der Wein, dem Lebensmittelrecht. Das bedeutet, dass seit 2016 jede Flasche mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration versehen sein muss. Bernhard Schandelmaier erklärt, was auf die Flasche muss.
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Kompakt Traubensaft unterliegt dem Lebensmittelrecht. Seit Dezember 2016 ist eine verpflichtende Nährwertdeklaration für alle Lebensmittel vorgeschrieben, eine Deklaration für Traubensaft ist in nahezu allen Fällen geboten. Das Erstellen einer Nährwerttabelle ist unkompliziert. In der vorgestellten Tabelle können nach Mostgewicht und Mostsäure die notwendigen Daten abgelesen werden. Die Genauigkeit ist, bei guter fachlicher Praxis, ausreichend, um innerhalb der spezifischen Toleranzen bei Nährwertangaben zu bleiben. Nach einem EU-Leitfaden gilt für den Zuckergehalt und damit auch für die Angabe von Kohlenhydraten eine Toleranz inklusive Messungenauigkeiten von ± 20 Prozent. Viele Winzer haben Traubensaft im Sortiment. Die verpflichtende...