Naturwein
Ein wegweisendes Urteil
Am Berliner Verwaltungsgericht wurde im März 2024 von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet ein Gerichtsurteil gefällt, das mittelbar zukunftsweisend für die Naturwein-Bewegung sein könnte. Es geht dabei um die Frage, ob ein Naturwein aufgrund vermeintlicher sensorischer Defizite aus dem Verkehr gezogen werden darf.
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Kompakt In der Bierbranche würde niemand auf die Idee kommen, ein unfiltriertes Indian Pale Ale aus einer Craft-Beer-Brauerei nach Maßstäben, die an ein filtriertes Pils angelegt werden, zu bewerten. Naturweinerzeuger haben durch die Ablehnung der Qualitätsweinprüfung immense Wettbewerbsnachteile, die nicht auf neutral messbare Fakten, sondern auf subjektive Einschätzungen zurückzuführen sind. Ein Gerichtsurteil stärkt nun die Naturweinszene. Prof. Dr. Daniel Deimling Die Antwort des Gerichts lautet nun: Nein. In der Urteilsbegründung geht es auch um die Frage, ob Naturweine optisch und sensorisch anders bewertet werden sollten, als klassische Weine. Die Antwort des Gerichts lautet: Ja. Das Urteil bietet einen Anknüpfungspunkt und liefert...