Pflanzenschutzmittel Anwendung von Drohnen in Weinbau-Steillagen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbau-Steillagen nach § 18 Pflanzenschutzgesetz.























