
Steuerberatungstermin für Pheromongemeinschaften
Der Weinbauverband bietet für Verantwortliche von Pheromongemeinschaften individuelle Steuerberatungstermine an. Interessierte können sich bis zum 1. März 2024 für einen Beratungstermin anmelden.
von WVW erschienen am 12.02.2024Durch das Förderprogramm für Pheromonverfahren im Weinbau wird der umweltschonende Weinbau durch den bevorzugten Einsatz von biologischen und biotechnischen Maßnahmen im Pflanzenschutz finanziell unterstützt. In der Regel sind Pheromongemeinschaften die Zahlungsempfänger.
Der Einladung zu einer Informationsveranstaltung des Weinbauverbands im November vergangenen Jahres folgten rund 60 Mitglieder. Aus der Diskussion heraus ergaben sich zahlreiche steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Nach Prüfung der Fragestellungen lassen sich diese nicht pauschal anhand eines Merkblatts oder einer Verfahrensempfehlung beantworten.
Zur Unterstützung der Ehrenamtlichen bietet der Weinbauverband daher individuelle Steuerberatungstermine mit Herrn Timo Noe (Steuerberater LBV Buchstelle) im Verbandsgebäude an. Je Pheromongemeinschaft sind bis zu 50 Minuten Beratung vorgesehen.
Steuerberatungstermine:
- Wann: 13. März 2024, jeweils stündlich ab 09.00 Uhr
- Wo: Im Besprechungszimmer des Weinbauverbands, Hirschbergstr. 2, 74189 Weinsberg
- Anmeldung: Bis zum 1. März 2024 ausschließlich per Mail: antje.majer@weinbauverband-wuerttemberg.de
Sollten sich aus den Gesprächen weitere arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben, besteht bei den Juristen der Kanzlei Trossbach, Geyer und Dr. Peterle im Nachgang ein weiteres Beratungsangebot im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung.
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