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Deutschland | Bürokratieabbau

Nachweispflicht für Betriebsinhaber geändert

Landwirte müssen künftig nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Liegt in der zuständigen Behörde bereits ein Nachweis vor, kann dieser auch in weiteren Jahren als Nachweis herangezogen werden.

von BMEL erschienen am 23.05.2024
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Dazu hat Bundesminister Cem Özdemir die entsprechende Gapinvekos-Verordnung geändert, die am 17. Mai 2024 in Kraft trat. Damit setzt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen weiteren Baustein zum Abbau von Bürokratielasten für die Landwirtinnen und Landwirte um.

Bundesminister Özdemir erklärt dazu: „Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren mit unnötiger Bürokratie, dazu zählen etwa zahlreiche Melde- und Nachweispflichten. Seit Beginn meiner Amtszeit setze ich mich dafür ein, dass Belastungen wo immer möglich abgebaut werden. Das ist eine mühsame und kleinteilige Daueraufgabe, aber genau darum geht es: Stück für Stück mehr Freiräume schaffen, damit Bäuerinnen und Bauern nicht noch abends unnötig viel Zeit am Schreibtisch hocken müssen.“

Die Gapinvekos-Verordnung ist die zentrale nationale Rechtsvorschrift für die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen, einschließlich Antragstellung, Bescheidung sowie Planung und Durchführung von Kontrollen.

Das BMEL arbeitet seit Beginn der Ampelkoalition daran, mit unnötigen bürokratischen Belastungen aufzuräumen. Vor allem Vereinfachungen bei der nationalen Umsetzung der in der letzten Legislaturperiode beschlossenen EU-Agrarpolitik stehen im Fokus. Daneben werden fortlaufend weitere Regelungen der nationalen Gesetzgebung kritisch betrachtet. Im Zuge der Bauernproteste hat das BMEL zusätzlich einen konstruktiven Prozess mit den Bundesländern gestartet, um unnötige Bürokratie zu identifizieren und zu beseitigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich EU, Bund und Länder gleichermaßen stellen müssen.

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