
Rebflurneuordnung in Oberrotweil am Kaiserstuhl
Um die Kulturlandschaft am Kaiserstuhl zu erhalten, wird in Oberrotweil eine Flurneuordnung durchgeführt. Minister Peter Hauk übergab dafür nun einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro.
von Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erschienen am 06.08.2024„Unsere einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten, ist ein lohnenswertes Engagement. Wir müssen alles daransetzen, damit solch einzigartige Landschaften wie der Kaiserstuhl in Bewirtschaftung bleiben. Nur wenn sich der Weinbau lohnt, bleibt die Landschaft mit ihrer wertvollen Flora und Fauna erhalten. Davon profitieren wir alle, denn unsere gesamte Gesellschaft genießt die wunderschöne Landschaft und die Erzeugnisse, die daraus gewonnen werden. Mit der heutigen Übergabe des Förderbescheids beginnt ein wichtiger Abschnitt im Flurneuordnungsverfahren“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Übergabe des Bewilligungsbescheids am Donnerstag (1. August) in Vogtsburg-Oberrotweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Durch den Bau von neuen Erschließungswegen auf einer Länge von rund acht Kilometern wird die Bewirtschaftung der Rebflächen deutlich erleichtert. Die gut ausgebauten ländlichen Wege stehen nicht nur den Winzern für die Bewirtschaftung ihrer Weinberge zu Verfügung, sondern auch den Bürgern vor Ort sowie dem Tourismus insgesamt. Auf einer Fläche von rund 30 Hektar wird die typische Terrassenlandschaft des Kaiserstuhls neu angelegt.
„Das Image der Weinlandschaft ist ein positiver Werbeträger für unser Land. Die Rebflurneuordnung am Lerchenberg trägt dazu bei, dieses Ansehen zu erhalten. Durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist eine einfache und zukunftsorientierte Bewirtschaftung sichergestellt. Hierfür stellen der Bund und das Land entsprechende Fördermittel in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro zur Verfügung“, erläuterte Minister Hauk.
„Sie haben frühzeitig alle Akteure beteiligt und bei Ihrer Planung alle Belange bestmöglich berücksichtigt. Dieser frühzeitige Einsatz zahlt sich in einem sehr schnellen Verfahrensablauf aus. Von der Anordnung des Verfahrens bis zur Genehmigung der gemeinschaftlichen Anlagen haben Sie nur drei Jahre benötigt. Schon im Herbst kann mit der Umgestaltung des Rebgebiets begonnen werden. Sie haben das Verfahren damit in Rekordzeit durchgeführt,“ lobte Hauk bei der Übergabe der Förderung an Herrn Bitzenhofer, den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft aus Oberrotweil.
Detaillierte Informationen zur Flurneuordnung Vogtsburg-Oberrotweil (Lerchenberg) finden Sie unter https://fno-verfahren.lglbw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=4759.
Umfassende Informationen zur Flurneuordnung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/.
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