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Baden-Württemberg | Terminhinweis

Zwischen- und Abschlussprüfung 2025 im Beruf „Winzer/Winzerin“

Im Frühjahr 2025 führen die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart Zwischenprüfungen für Winzer und Winzerinnen durch, während im Sommer 2025 die Abschlussprüfungen anstehen. Die genauen Anmeldefristen und Prüfungstermine werden dazu öffentlich bekannt gegeben.

von Redaktion Quelle Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 30.10.2024
Die Termine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen im Beruf des Winzers/der Winzerin 2025 stehen fest. © Natalie Krampfl
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Zwischenprüfung

Für die Zwischenprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 3. Februar 1997 sowie die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 22. November 2019, Az.: 28-8410.00.

Die Zwischenprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil und erstreckt sich auf die im § 8 Abs. 2 der Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Kenntnisse. An der Zwischenprüfung haben Auszubildende teilzunehmen, die bei einer dreijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2023 und bei einer zweijährigen Ausbildungszeit im Sommer/Herbst 2024 die Ausbildung begonnen haben. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist bis spätestens Freitag, den 10. Januar 2025, beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars einzureichen. Mit der Anmeldung ist die nach § 35 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes erforderliche ärztliche Bescheinigung über die erfolgte erste Nachuntersuchung nach § 33 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzulegen. Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

  • Der schriftliche Teil findet landeseinheitlich am Mittwoch, den 12. März 2025, an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn statt.
  • Der praktische Teil wird im März 2025 auf Weinbaubetrieben abgenommen.
  • Zum praktischen Prüfungsteil ist der bis zu diesem Zeitpunkt geführte und vom Ausbilder unterschriebene Ausbildungsnachweis mitzubringen.

Abschlussprüfung

Für die Abschlussprüfung gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin vom 3. Februar 1997, die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 17. November 2008 sowie die Verwaltungsvorschrift des MLR über die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft vom 22. November 2019, Az.: 28-8410.00.

Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis spätestens Freitag, den 14. Februar 2025, beim zuständigen Ausbildungsberater am Landratsamt, Untere Landwirtschaftsbehörde, unter Verwendung des dort erhältlichen Anmeldeformulars einschließlich der darin genannten Unterlagen einzureichen.

Zur Abschlussprüfung wird nach Erfüllung der übrigen Voraussetzungen zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. In besonderen Fällen wird auch zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, im Beruf Winzer/Winzerin tätig war.

  • Ein Antrag auf Nachteilsausgleich ist direkt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
  • Der schriftliche Prüfungsteil findet landeseinheitlich am 27. und 28. Mai 2025 an den Landwirtschaftlichen Berufsschulen in Freiburg und Heilbronn statt.
  • Der praktisch-mündliche Prüfungsteil wird im Juli und August 2025 auf Weinbaubetrieben abgenommen.
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